Neue Mietobergrenzen bilden die Realität nicht ab !

Ulrich Wolf (BSW): Region spart bei den Ärmsten – neue Mietobergrenzen bilden die Realität nicht ab

Zur Beschlussdrucksache der Regionsverwaltung über die neuen Angemessenheitswerte für Unterkunftskosten erklärt der sozialpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Ulrich Wolf:

„Die von der Regionsverwaltung vorgelegten neuen Angemessenheitswerte werfen erhebliche Fragen auf. Zwar werden einzelne Werte angehoben, doch die Ergebnisse stehen in vielen Fällen in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zur tatsächlichen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt.

Besonders unverständlich ist, dass der Angemessenheitswert für Ein-Personen-Haushalte in der Landeshauptstadt Hannover nach den Vorstellungen der Verwaltung bei 499 Euro verbleiben soll und damit gegenüber 2024 überhaupt nicht steigt. Dass sich die angemessenen Unterkunftskosten für eine alleinstehende Person in Hannover innerhalb von zwei Jahren nicht erhöht haben sollen, widerspricht jeder Erfahrung der Mieterinnen und Mieter sowie den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt. Dasselbe gilt für zahlreiche Umlandkommunen, in denen ebenfalls keine oder nur minimale Anpassungen vorgesehen sind.

Auch die in vielen Kommunen ausgewiesenen Steigerungen von lediglich fünf bis acht Prozent innerhalb von zwei Jahren erscheinen angesichts der bekannten Mietentwicklung deutlich zu niedrig. Während die Wohnkosten für viele Menschen spürbar gestiegen sind, werden die Unterkunftskosten für Leistungsberechtigte offenbar künstlich klein gerechnet.

Die Region Hannover verfolgt damit offensichtlich auch ein fiskalisches Interesse. Höhere Angemessenheitswerte würden zu höheren Ausgaben bei den Kosten der Unterkunft führen. Es entsteht daher der Eindruck, dass hier auf dem Rücken derjenigen gespart wird, die ohnehin am wenigsten haben. Betroffen sind Bürgergeldempfänger, Sozialhilfebeziehende und andere Menschen mit sehr geringen Einkommen – also die Ärmsten der Ärmsten.

Die BSW-Fraktion wird die vorgeschlagenen Werte deshalb kritisch prüfen und erwartet von der Regionsverwaltung eine nachvollziehbare Erklärung, wie insbesondere die unveränderten Werte für Ein-Personen-Haushalte zustande gekommen sind.“

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