Antwort der Verwaltung auf den Antrag: Greensill und kein Ende!

Sachverhalt


Beim Greensill-Ticker des Neuen Kämmerers
(https://www.derneuekaemmerer.de/news/greensill-bank/greensill-ticker-das-
aktuellste-zum-finanzskandal-50719/
) ist unter dem Datum 21. Februar 2024 ist zu lesen: „Garbsen verkauft Forderungen gegenüber Greensill Bank – Die Stadt Garbsen hat ihre Forderung aus dem Insolvenzverfahren der Greensill Bank 2023 verkauft, wie ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage von DNK bestätigt. Über den Kaufpreis sei zwischen dem Käufer und der niedersächsischen Stadt Stillschweigen vereinbart worden. Der Kaufpreis sei bereits vom Käufer überwiesen worden.“


Die Regionsverwaltung antwortete auf eine Anfrage von DIE LINKE vom
9.Dezember 2021 (Drucksache 0248 (V) AaA) unter 3. Wie folgt:“ Nach Angaben der Stadt Garbsen hat die Stadtentwässerung Garbsen Forderungen in Höhe von 8.522.847,22 Euro angemeldet…“

Wir fragen die Verwaltung:


Vorbemerkung der Verwaltung:


Zur Beantwortung der vorliegenden Fragen war die Regionsverwaltung überwiegend auf Informationen der Stadt Garbsen angewiesen. Insofern basieren die folgenden Ausführungen größtenteils auf von der Stadt Garbsen zur Verfügung gestellte Informationen.

1. Welche Forderungshöhe aus der Greensill-Spekulation mussten jetzt bei der
Stadtentwässerung Garbsen oder bei der Stadt Garbsen abgeschrieben
werden?


Antwort:
Mit dem Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Garbsen wurde die
Forderung gegenüber der Greensill Bank AG vollständig wertberichtet. Basierend auf dem Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 HGB sind Forderungen jährlich zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten und auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Das handelsbilanzielle Vorsichtsprinzip fordert hierbei, dass alle vorhersehbaren Risiken, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, in die Bewertung mit einzubeziehen sind.
Aufgrund des für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzips sind alle Forderungen, deren beizulegender Wert zum Bilanzstichtag unter den Nennwert gesunken ist, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.

2. Ist der Region der Verkaufspreis der Forderung bekannt?

Antwort:
Der Region Hannover liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

3. Hat der Verlust Auswirkungen auf die Entwässerungsgebühr in Garbsen?

Antwort:
Nein, es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Abwassergebühren.

4. Wer ist der Käufer der Forderung?

Antwort:
Sowohl Käufer wie auch der Kaufpreis unterliegen der zwischen dem Käufer und der Stadt Garbsen geschlossen Stillschweigevereinbarung.

5. Gab es zum Forderungsverkauf ein Beschluss des Rates in Garbsen?

Antwort:
Dem Forderungsverkauf liegt ein Beschluss des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Garbsen zugrunde.

6. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Garbsen aus diesen Vorgang?

Antwort:
Durch den Bürgermeister wurde das Tätigen von Rechtsgeschäften im
Zusammenhang mit Geldanlage der Stadtentwässerung mit Wirkung vom 27. Mai 2021 auf den Fachbereich Finanzen der Stadt Garbsen übertragen. Weiterhin wurde durch den Rat der Stadt Garbsen eine neue Dienstanweisung für die Anlage von liquiden Mitteln und Liquiditätskrediten erlassen.

7. Wie will die Region ähnliche Vorfälle im eigenen Zuständigkeitsbereich in
Zukunft verhindern?

Antwort:
Gemäß § 30 KomHKVO sind liquide Mittel, die nach der Liquiditätsplanung nicht sofort benötigt werden, sicher und ertragsorientiert anzulegen. Die jeweilige Kommune selbst ist verpflichtet die Sicherheitsanforderungen und Ertragsgrundsätze zu regeln. Die Region Hannover legt vorübergehend nicht benötigte Liquidität nur bei Finanzdienstleistungsinstituten an, welche einer Einlagensicherung unterliegen, die auch die Einlagen von Kommunen absichert. Guthaben auf Kontokorrentkonten können darüber hinaus auch bei systemrelevanten Kreditinstituten vorgehalten
werden. Aufgrund des aktiven Kreditmanagements hält sich die Region fortwährend über aktuelle Marktentwicklungen, insbesondere im Hinblick auf unmittelbare Geschäftspartner*innen, auf dem Laufenden.

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