
Mit interner Mitteilung vom 27.8.2025 hat Regionspräsident Krach sowohl Verwaltung als auch die Regionspolitik darüber informiert, dass er sich nicht noch einmal zur Wahl des Regionspräsidenten der Region Hannover aufstellen lassen wird. Ferner teilte er mit, dass er sich für das Amt des regierenden Bürgermeisters bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin am September 2026 von der dortigen SPD aufstellen lassen will. Seine Mitteilung schließt mit der Behauptung, dass er, Steffen Krach, bis zum Schluss alles geben werde, um das Beste für die Region Hannover herauszuholen.
In der Folge hatte sich der Regionspräsident mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, CDU und FDP getroffen. Aus diesem Treffen wusste die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) vom 5.9.2025 zu berichten, dass der von Krach definierte Schluss nun doch eher bis Mitte März 2026 zu verorten sei.
Mit den kleineren Fraktionen, wie bei Krach üblich, wurde sein Vorgehen zu keinem Zeitpunkt besprochen. Um dieses Manko zu Umgehen und für die notwendige Debatte in der Regionsversammlung Hannover zu sorgen, beantragt die BSW-Fraktion daher die Aktuelle Stunde zum geplanten Rücktritt des Regionspräsidenten von seinem Amt im März 2026. Entgegen der Einschätzung des Regionspräsidenten in seiner Stellungnahme zum o.g. Zeitungsartikel geht es nicht allein um die rechtlichen Fragen seines Amtsverzichts, sondern auch um Fragen des politischen Anstands und der Notwendigkeit sich als Hauptverwaltungsbeamter dem gesamten Gremium der Hauptvertretung zu stellen und nicht
allein mit denen zu verhandeln, die scheinbar dem Ansinnen sich in Raten aus seinem Amt zu begeben, keine politische, sondern nur eine rechtliche Dimension zuordnen. Die BSW-Fraktion weißt daraufhin, dass die oberste Dienstbehörde und der höhere Dienstvorgesetzte des Hauptverwaltungsbeamten die Vertretung ist (vgl. § 107 Abs. 5 Satz 1 NKomVG). Mit anderen Worten nicht Teile der Vertretung oder die Teile der Vertretung, die bereit sind hinter dem Rücken der Hauptvertretung in internen Runden ein einsames Geschäft mit dem Regionspräsidenten zu suchen.
Die Fraktion BSW erkennt in der Absicht des Regionspräsidenten bis Mitte März 2026 seine Amtsverzichtserklärung abzugeben den Versuch, die Regelung des § 80 Abs. 10 NKomVG zu nutzen, um den Termin der Neuwahl des Regionspräsidenten mit dem allgemeinen Tag der Kommunalwahl zu synchronisieren. Mit anderen Worten, der Termin ist nicht aus politischer Sorgfalt oder Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Region Hannover gewählt worden, sondern dient allein der juristischen Sicherstellung, dass der Regionsumweltdezernent Palandt die Amtsgeschäfte des Regionspräsidenten weiterführen kann.
Die BSW-Fraktion hegt jedoch Zweifel, dass der Regionspräsident bis März 2026 seine Amtsgeschäfte in der notwendigen Sorgfalt führen kann. Gemäß § 80 Abs. 6 NKomVG ist der Hauptverwaltungsbeamte hauptamtlich tätig. Er unterliegt damit beamtenrechtlichen Pflichten
aus § 34 Beamtenstatusgesetz. Danach haben sich Beamte mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen (§ 34 Abs. 1 BeamtenStG). Bereits für den Zeitraum bis zum fragwürdigen Teilrückzug aus der vom Wähler übertragenen Verantwortung, kann nach der Auswertung der lokalen Berliner Presselandschaft nicht erkannt werden, dass Steffen Krach seinen Amtspflichten in der rechtlich und politisch notwendigen Sorgfalt nachkommen kann.
Da alle nunmehr vorliegenden Ereignisse in den letzten Wochen vor der Regionsversammlung vom 23.9.2025 ihren Lauf genommen haben, ist an der Aktualität des Antrages der BSW-Fraktion nicht zu zweifeln.