In den Sozialausschuss vom 3.9.2024
In den Regionsausschuss vom 10.9.2024
In die Regionsversammlung vom 17.9.2024
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht in der Regionsversammlung Hannover stellt folgenden Änderungsantrag zur 3085 (V) BDs „Vierte Änderung der Personalkostenrichtlinie“:
Die Richtlinie wird in Punkt 2.2.7. Satz 4 und 5 wie folgt geändert:
- Die Entscheidung über die Gewährung zusätzlicher Stellenanteile und deren Dauer trifft die Regionsversammlung.
- Punkt 2.2.7. Satz 5 wie in 3085 (V) BDs vorgesehen wird ersatzlos gestrichen.
Begründung
Die Richtlinie über die Bemessung der Höhe der Personalkostenzuschüsse an die Fraktionen und Gruppen in der Regionsversammlung zur Beschäftigung von Personal für die Geschäftsführung und Informationstätigkeit (Personalkostenrichtlinie) fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Regionsversammlung. Es ist nicht zu erkennen, dass die vorgeschlagene Ergänzung der Richtlinie als Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 Abs. 1 Nr. 7 zu interpretieren sind. Zuständig für die Gewährung der Zuwendungen an Fraktionen und Gruppen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9a i.V.m. §§ 112 Abs. 2 Nr. 1 und 113 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomVG die Vertretung. Dies muss daher folgerichtig für jeden den einzelnen Zuwendungstatbestand der Richtlinie gelten, also auch für diejenigen Entscheidungen mit Wirkung auf den kommunalen Haushalt, die lediglich temporäre Ausnahmezuweisungen für einzelne Fraktionen oder Gruppen bewilligen. Mit der von der BSW-
Fraktion vorgeschlagenen Änderung ist sichergestellt, dass es zu keiner politischen Wettbewerbsverzerrung kommt und keine rechtswidrige Änderung der Personalkostenrichtlinie beschlossen wird.