Viele offene Fragen bei der Ganztagsbetreuung – Region muss jetzt liefern !

Zur Anfrage des Regionsabgeordneten Bernward Schlossarek zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) an Förderschulen äußert sich der BSW-Regionsabgeordnete Ulrich Wolf wie folgt:

„Zunächst einmal ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass mit dieser Anfrage der Druck auf die Verwaltung erhöht wurde und mit der Antwort der Verwaltung mehr Transparenz geschaffen wurde. Die Situation der Familien mit Kindern mit geistiger Beeinträchtigung verdient endlich die Aufmerksamkeit, die sie seit Jahren einfordern.“

Wolf ergänzt:

„Die Antworten der Regionsverwaltung zeigen allerdings vor allem eines: Es bleiben viele offene Fragen – und erhebliche Zweifel, ob die Region die Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2026 tatsächlich hinbekommt.“

Besonders kritisch sieht der Regionsabgeordnete die Abhängigkeit von Entscheidungen des Landes:

„Die Region verweist an zentralen Stellen darauf, dass Regelungen und Personalfragen noch durch das Land Niedersachsen geklärt werden müssen. Gleichzeitig gibt es vor Ort bereits heute massive Defizite bei Betreuungszeiten, Nachmittagsangeboten und Ferienbetreuung. Diese Lücke einfach mit Verweis auf das Land zu erklären, reicht nicht aus.“

Auch die aktuellen Betreuungsrealitäten seien weit vom gesetzlichen Anspruch entfernt:

„Statt der künftig vorgeschriebenen acht Stunden täglich sind vielerorts nicht einmal sieben Stunden erreicht. Von verlässlicher Nachmittags- oder Ferienbetreuung ganz zu schweigen. Für viele Familien bedeutet das weiterhin enorme Belastungen und massive Einschränkungen im Berufsleben.“

Mit Blick auf die konkreten Planungen äußert Wolf erhebliche Zweifel:

„Weder beim Personalbedarf noch bei therapeutischen Angeboten noch bei der konkreten Organisation eines verlässlichen Ganztagsbetriebs gibt es bislang belastbare Konzepte. Dass gleichzeitig keine zusätzlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung vorgesehen sind, wirft weitere Fragen auf.“

Abschließend fordert Wolf ein entschlosseneres Handeln:

„Der Rechtsanspruch gilt ab 1. August 2026 – ohne Ausnahme. Die Region muss jetzt klar darlegen, wie sie gemeinsam mit dem Land eine verlässliche, bedarfsgerechte Betreuung sicherstellt. Alles andere würde bedeuten, dass die betroffenen Familien erneut im Stich gelassen werden.“

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